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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hollywood Media Hotels

§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, der Hollywood Media Hotel GmbH (im Folgenden HMH) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Bankette und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und sonstigen Programmen, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von HMH. HMH ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit HMH abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn HMH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
4. Der Vertragspartner erklärt sich bei Vertragsannahme damit einverstanden, dass Firmenname und Firmenlogo als Referenz auf unserer Internetseite und anderen Werbemedien des HMH angegeben werden dürfen. Dem Kunden steht es jederzeit frei, die Vereinbarung zu widerrufen.

§ 2 Vertragsschluss
1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme der Hollywood Media Hotel GmbH (im Folgenden HMH) zustande. HMH steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen. Technische Fehler und dadurch verursachte fehlerhafte Buchungen sind davon ausgenommen. 
2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn HMH dies ausdrücklich gestattet. HMH kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.

§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise
1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
2. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer, besonders nicht solcher, die auf der website HMHs als Beispiel angegeben sind, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Die Zimmerfotos, der website HMHs oder anderer Buchungsportale, sind Beispielzimmer. Das Hotel behält sich das Recht vor, die gebuchten Zimmer nach Verfügbarkeit zu vergeben. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird HMH den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat HMH vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
3. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 18:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat HMH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
4. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 12:00 Uhr geräumt sein. Danach kann HMH über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis).
5. Das HMH stellt auf Wunsch Raucherzimmer zur Verfügung, kann aber diesen Wunsch auf Grund der begrenzten Anzahl der Raucherzimmer nicht garantieren.
6. Sollte der Gast in einem Nichtraucherzimmer rauchen, berechnet das Hotel eine extra Reinigungsgebühr von einmalig 150,00 €.

§ 4 Veranstaltungen
1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch HMH zu ermöglichen, hat der Vertragspartner HMH die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn HMH dem schriftlich zustimmt. Stimmt HMH nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt HMH zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist HMH berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung HMHs und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen HMHs für den Vertragspartner zumutbar sind.
4. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann HMH pro gebuchter Servicekraft und je angefangener Stunde 50,00 € zzgl. ges. USt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet HMH gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
5. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
6. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das Hotel kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
7. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit HMH abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat HMH das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u. ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
8. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens HMHs nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
9. Störungen oder Defekte an von HMH zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies HMH möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
10. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie HMH belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht HMH frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen HMHs gehen zu Lasten des Vertragspartners.
11. Beschafft HMH für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt HMH im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt HMH von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung HMHs wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
12. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet.
13. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung HMHs. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat HMH das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
14. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug zum HMH, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des HMH.

§ 5 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste HMHs. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) u. ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat HMH das Recht Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. HMH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
2. Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die HMH nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn HMH die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob HMH ihre Leistungspflicht erfüllen kann, teilt sie dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.
3. Der Zahlungsanspruch HMHs ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
4. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt HMH, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
5. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. HMH ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
6. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung HMHs nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung HMHs abgetreten werden.
7. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von HMH Produkten mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zu HMH nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

§ 6 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung
1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten:
a) Kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis (einschließlich) 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums HMH zugeht
b) Schadensersatz i. H. v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 89 und 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums HMH zugeht
c) Schadensersatz i. H. v. 70% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung 29 und 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums HMH zugeht
d) Schadensersatz i. H. v. 90% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums HMH zugeht.
2. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden HMHs nicht gegeben oder geringer ist.
3. Sofern HMH die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
4. Unabhängig von dem oben genannten Schadensersatz hat der Vertragspartner eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,- € zu leisten.

§ 7 Rücktritt / Kündigung HMHs
1. HMH ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn: a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von HMH nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht
d) der Vertragspartner den Namen HMHs mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung HMHs untervermietet werden
f) HMH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen HMHs in der Öffentlichkeit gefährden kann.
2. HMH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch HMH begründen keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch HMHs auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

§ 8 Haftung HMHs, eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1. HMH haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Ausnahmsweise haftet HMH für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt
b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch HMH eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn HMH eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.
5. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.
6. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners/Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. HMH bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

§ 9 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge
1. Besteht die Leistungspflicht HMHs neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
3. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.
4. HMH haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.

§ 10 Nutzungsvereinbarung über WLAN
Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des hausinternen Internetzugangs über WLAN

1. Gestattung der kostenfreien Mitbenutzung
Der Inhaber betreibt in seinem Hotel einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Hotel eine kostenfreie Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die kostenfreie Mitbenutzung wird als Serviceleistung des Hotels gewährt und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten Sämtliche Zugangsdaten
(Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Hinweise, Gefahren der WLAN-Nutzung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Gast stellt den Inhaber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber auf diesen Umstand hin.
5. Dokumentation der Nutzung
Der Gast wird hiermit darüber informiert das jede Nutzung des WLANs mit IP-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird um das Hotel in einem Rechtsfall schadlos zu halten.

§ 11 Online Streitbeteiligung
Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:

Gemäß der Europäischen Verordnung über die Online-Streitbeteiligung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) weisen wir auf die Plattform zur Online-Streitbeteiligung der Europäischen Kommission hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Teilnahme am Schlichtungsverfahren
Die Hollywood Media Hotel GmbH ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz vom HMH.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Sollte der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, ist Gerichtsstand Berlin.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

AGB Business Package

Der genannte Business-Package-Preis versteht sich pro Zimmer / Nacht und beinhaltet unser reichhaltiges Frühstücksbüfett, den Businessservice (Fax-& Kopierservice), ein kostenfreier WLAN-Zugang im gesamten Haus, die Fitness & Wellness Nutzung, den Service sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die reservierten Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist eine kostenlose Stornierung bis 48 Stunden vor Anreise möglich. Danach wird vom Hotel eine Stornogebühr in Höhe von 80% des vereinbarten Bruttozimmerpreises erhoben, dies gilt auch bei Nichtanreise ohne Stornierung. Die Stornierung erfolgt in der Regel in schriftlicher Form. Ist dies nicht möglich, wird bei telefonischer Reservierung die Stornierung durch den Erhalt einer Stornonummer gültig. Die Reservierung wird bis 18 Uhr am Anreisetag gehalten. Eine spätere Anreise muss dem Hotel vorher mitgeteilt und garantiert werden. Zu Messeterminen, Special Events sowie bei Gruppen-, Tagungsanfragen und Packages gelten gesonderte Geschäftsbedingungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, ist Gerichtsstand Berlin.

AGB für Packages

Die in den Packages genannten Preise verstehen sich inklusive Service, der gesetzlich gültigen MwSt, der City Tax (Übernachtungssteuer) und beinhalten unser Frühstücksbuffet sowie die Nutzung des Fitness- & Wellnessbereiches. Das Angebot gilt nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Das Angebot gilt nicht zu Messezeiten und Veranstaltungen. Die Raten sind nicht kommissionsfähig. Kinder bis einschließlich 5 Jahre übernachten im Bett der Eltern kostenfrei. Preisänderungen vorbehalten! Verlängerungsnächte sowie weitere Zimmerkategorien sind gern auf Anfrage buchbar. Die reservierten Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Die Reservierung wird bis 18.00 Uhr am Anreisetag gehalten. Eine spätere Anreise muss dem Hotel vorher mitgeteilt werden. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist eine kostenlose Stornierung bis zu 14 Tagen vor Anreise möglich. (gilt nicht für Musicalpackages) Danach wird vom Hotel eine Stornogebühr in Höhe von 80% des vereinbarten Bruttozimmerpreises erhoben, dies gilt auch bei Nichtanreise ohne Stornierung. Die Stornierung erfolgt in der Regel in schriftlicher Form. Ist dies nicht möglich, wird bei telefonischer Reservierung die Stornierung durch den Erhalt einer Stornonummer gültig.Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, besonders nicht solcher, die auf der website HMHs als Beispiel angegeben sind, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Die Zimmerfotos, der website HMHs oder anderer Buchungsportale, sind Beispielzimmer. Das Hotel behält sich das Recht vor, die gebuchten Zimmer nach Verfügbarkeit zu vergeben. Die Haftung des Hotels beschränkt sich auf eigene Leistungen im Hotel. Für vermittelte Leistungen (Musical, Show) ist die Haftung des Hotels und eine Stornierung ausgeschlossen. Stage Entertainment und/oder die Friedrichstadtpalast Betriebsgesellschaft mbH als Veranstalter (Musical, Show), haften für Mängel der Leistungen sowie für alle Schäden, insbesondere Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit den vermittelten Leistungen stehen. Es gelten die AGBs des Veranstalters (Musical, Show).
Gesonderte Stornierungsklausel für Musical-und Showpackages Die Reservierung kann nicht mehr kostenfrei storniert werden und muss mit der Kreditkartegarantiert werden. Bei Stornierung (auch Teilstornierung) oder Nichtanreise berechnet das Hotel 80% des gebuchten Umsatzvolumens.  Die Eintrittskarten sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen!

Auszug aus den AGB der Stage Entertainment Marketing & Sales GmbH – gültig für alle Musicalpackagebuchungen

Stage Entertainment ist grundsätzlich verpflichtet, die Veranstaltungen wie vereinbart und angekündigt durchzuführen und den Inhabern der vom Partnerhotel (Hollywood Media Hotel) vermittelten Eintrittskarten zu seinen Produktionen Einlass und Platz entsprechend der Eintragung zu gewähren. Es gelten die AGB des Veranstalters. Stage Entertainment behält sich jedoch das Recht vor, verkaufte und nicht verkaufte Karten aus einem Kontingent, z.B. bei Teilhaus-und Kompletthausverkäufen, jederzeit zurückzufordern. Das Partnerhotel (Hollywood Media Hotel) wird grundsätzlich schriftlich darüber informiert. Dem Hotelgast wird in diesem Fall der Eintrittspreis erstattet, sonstige Ansprüche stehen dem Hotelgast nicht zu.

AGB für Einzelreservierungen (Auszug)

Die genannten Preise verstehen sich pro Zimmer / Nacht und beinhalten unser reichhaltiges Frühstücksbüfett, Fitness & Wellness, den Service, die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die City Tax (Übernachtungssteuer). Die reservierten Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Die Reservierung wird bis 18.00 Uhr am Anreisetag gehalten. Eine spätere Anreise muss dem Hotel vorher mitgeteilt werden. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist eine kostenlose Stornierung bis 18.00 Uh am Anreisetag möglich. (Außer zu Messen, Kongressen und Events) Danach wird vom Hotel eine Stornogebühr in Höhe von 80% des vereinbarten Bruttozimmerpreises erhoben, dies gilt auch bei Nichtanreise ohne Stornierung. Die Stornierung erfolgt in der Regel in schriftlicher Form. Ist dies nicht möglich, wird bei telefonischer Reservierung die Stornierung durch den Erhalt einer Stornonummer gültig. Zu Messeterminen, Special Events sowie bei Gruppen- , Tagungsanfragen und Packages gelten gesonderte Geschäftsbedingungen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, besonders nicht solcher, die auf der website des Hotels als Beispiel angegeben sind, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Die Zimmerfotos, der website des Hotels oder anderer Buchungsportale, sind Beispielzimmer. Das Hotel behält sich das Recht vor, die gebuchten Zimmer nach Verfügbarkeit zu vergeben. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Sollte der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, ist Gerichtsstand Berlin.